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Gemeinderat

Gemäss §71 des Schulgesetztes, ist der

Gemeinderat 

verantwortlich für die Führung der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. Er trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Er kann seine Entscheidungsbefugnisse durch Reglement an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung delegieren und führt die

Schulleitung

Die Schulleitung führt die Schule operativ und entlastet den Gemeinderat. Sie nimmt die interne Qualitätssicherung und -entwicklung wahr und ist dem Gemeinderat unterstellt.
Der Gemeinderat Windisch hat in einem Delegationsreglement die schulischen Entscheide, wo sie von Gesetzes wegen möglich sind, an die Schulleitungskonferenz (SLK) delegiert. Darunter fallen u.a. die

Laufbahnentscheide

welche durch die SLK entschieden und mit Rechtsmittelbelehrung versehen kommuniziert werden. Erste Rekursinstanz bleibt wie bisher der Schulrat des Bezirks Brugg. Das vorgängige «Rechtliche Gehör» wird den Eltern, wenn gewünscht, durch die zuständige Schulleitung gewährt.

Kontakt

Für Fragen oder Anliegen an die Schule senden Sie bitte eine E-Mail an schulverwaltung@schule-windisch.ch. Sie erhalten dann eine Antwort oder werden kontaktiert. Sie können sich auch telefonisch unter 056 448 97 83 an die Schulverwaltung wenden.

Schule Windisch
Dohlenzelgstrasse 24
5210 Windisch

Organigramm Schule Windisch