Die Gemeinde Windisch vergünstigt die Musikschultarife nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit einem massgebenden Einkommen von weniger als CHF 90‘000 pro Jahr. Die Vergünstigung ist begrenzt auf maximal eine halbe Lektion (25 min) pro Schüler*in und Instrument. Anträge können über das unten stehende Formular eingereicht werden.
Antrag für zusätzliche Vergünstigungen Musikschule Windisch SJ 2025/26 [pdf, 1011 KB]